18. Apr. 2024, 08:00 Uhr
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung: Via Ginellas
1. Der Gemeindevorstand Bonaduz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13 [2.03, 2.04]) Zusatztafel: Land- und Forstwirtschaft gestattet - Bonaduz, Via Ginellas, Koordinaten Signalstandort: 2'749'192 / 1'186'154
2. An der Kreuzung Via Ginellas (Via Lag) und dem Veloweg nach Rhäzüns stehen zwei nicht deckungsgleiche Fahrverbotstafeln in unmittelbarer Nähe. Mit dieser Massnahme soll die unklare Situation bereinigt werden. Anstelle der beiden nicht deckungsgleichen Signalen soll wenige Meter entfernt nur noch ein Signal platziert werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 9. April 2024 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3, Abs.
3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), Art. 7, Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeindevorstand und publiziert danach den Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
2. An der Kreuzung Via Ginellas (Via Lag) und dem Veloweg nach Rhäzüns stehen zwei nicht deckungsgleiche Fahrverbotstafeln in unmittelbarer Nähe. Mit dieser Massnahme soll die unklare Situation bereinigt werden. Anstelle der beiden nicht deckungsgleichen Signalen soll wenige Meter entfernt nur noch ein Signal platziert werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 9. April 2024 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3, Abs.
3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), Art. 7, Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeindevorstand und publiziert danach den Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.