29. Aug. 2024, 08:00 Uhr
Tierhalterpflichten
Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Bonaduz (Art. 13, 16 und 17) haben Tierhalter eine Aufsichtspflicht.
Art. 17 Tierhaltung in der Öffentlichkeit
- Es ist untersagt, Tiere in öffentliche Gebäude mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
- Innerhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde an der Leine zu führen. Der Gemeindevorstand kann weitere Einschränkungen erlassen.
- Ausserhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde jederzeit unter Kontrolle zu halten und dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
- Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.