Informationen Steuern
Einreichfristen für die Steuererklärung 2024
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2024 folgende Einreichfristen gelten:
· 31. März 2025
für Unselbständigerwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
· 30. September 2025
für Selbständigerwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2024
Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Bonaduz einzureichen.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind vor Ablauf der Einreichfrist wie folgt einzureichen:
· online: www.stv.gr.ch
· E-Mail: manuela.deplazes@bonaduz.ch
· Post: Steueramt Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
· vollständige Registernummer (756. …)
· Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
· gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024
Für Steuerpflichtige mit Einreichfrist 31. März 2025 wird eine maximale Frist bis 30. September 2025 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.