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News
13. Mär. 2025, 08:00 Uhr

Informationen Steuern

Einreichfristen für die Steuererklärung 2024

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2024 folgende Einreichfristen gelten:

 

·         31. März 2025

für Unselbständigerwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

 

·         30. September 2025

für Selbständigerwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

 

 

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2024

 

Gemäss Weisung der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden sind Fristverlängerungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärung einzelner Steuerpflichtiger neu beim Steueramt Bonaduz einzureichen.

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind vor Ablauf der Einreichfrist wie folgt ein­zureichen:

 

·         online: www.stv.gr.ch

·         E-Mail: manuela.deplazes@bonaduz.ch

·         Post: Steueramt Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz

 

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

·         vollständige Registernummer (756. …)

·         Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde

·         gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024

 

Für Steuerpflichtige mit Einreichfrist 31. März 2025 wird eine maximale Frist bis 30. September 2025 gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.

Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.

 

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