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5. Dez 2024, 08:00 Uhr

Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2024

Im Januar 2025 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024 in Rech­nung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2023.

Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2024 gegenüber der Steuerperiode 2023 stark verändert, kann beim Steueramt Bonaduz eine Anpassung der pro­visorischen Steuerfaktoren 2024 beantragt werden.

 

Für das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2024 steht Ihnen auf der Home­page der Gemeinde Bonaduz ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Eingabe im Suchfeld: „Gesuch Korrektur Steuerfaktoren“).

 

Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2024 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2024 mitzuteilen.

 

Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.

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