Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2024
Im Januar 2025 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2023.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2024 gegenüber der Steuerperiode 2023 stark verändert, kann beim Steueramt Bonaduz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2024 beantragt werden.
Für das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2024 steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Bonaduz ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Eingabe im Suchfeld: „Gesuch Korrektur Steuerfaktoren“).
Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2024 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2024 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.