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23. Jan. 2025, 08:00 Uhr

Informationen Steuern 2024

Einreichung der Steuererklärungen 2024

Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungs­ablauf. Die Schulung des neuen Programmes durch die Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben. Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fris

Aufgrund des digitalen Umbaus bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (neue Veranlagungsanwendung VANP) können keine Papierformulare zugestellt werden. Es werden ausschliesslich Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung versandt.

Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Bonaduz, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind.

Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.

Wir bitten Sie, die ausgefüllte Steuererklärung 2024 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden

Verarbeitungszentrum 1/KO

Steinbruchstrasse 18

7001 Chur

 

Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2024

Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2024 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2024 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. Steuererklärungen, welche mit einer Deklarationssoftware SofTax GR NP früherer Steuerperioden ausgefüllt wurden, können nicht anerkannt werden.

Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.

Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.

Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung 2024 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2024 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten.

Bei allfälligen Fragen zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung 2024, wenden Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: softax@stv.gr.ch oder unter der kostenlosen Telefonhotline 058 660 22 77).

 

Einreichefristen für die Steuererklärung 2024

31. März 2025

für Unselbständigerwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

30. September 2025

für Selbständigerwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

-          Persönliche Versicherungsnummer (AHVN13-Nummer: 756. …)

-          Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde

-          gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024

 

Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.

 

Rechnungsminimum provisorische Gemeindesteuern 2024

Provisorische Gemeindesteuern unter CHF 300 werden nicht aufbereitet bzw. versendet. Nach erfolgter Steuerveranlagung werden direkt die definitiven Gemeindesteuern 2024 in Rechnung gestellt.

 

Ratenzahlung Gemeindesteuern 2024

Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2024 müssen in schriftlicher Form gestellt werden.

Weitere Informationen können Sie der Homepage der Gemeinde Bonaduz entnehmen. Bitte verwenden Sie dazu das online-Formular 'Gesuch Ratenzahlung Gemeinde'.

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