8. Feb. 2024, 08:00 Uhr
Informationen Steuern 2023
Versand der Steuererklärungen 2023
Die Steuerformulare des Jahres 2023 wurden im Januar 2024 entweder in Papierform (Hauptformular 2023 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Bonaduz anfordern.
Die Steuerformulare des Jahres 2023 wurden im Januar 2024 entweder in Papierform (Hauptformular 2023 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Bonaduz anfordern.