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3. Apr. 2025, 08:30 Uhr

Öffentliche Auflage, Gesuch um Konzessionsgenehmigung für die Wasserkraftnutzung des Flembachs im Kraftwerk Pintrun, Gemeinden Trin und Bonaduz

Öffentliche Auflage vom 7. April 2025 bis 6. Mai 2025 gemäss Art. 52 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).

Die Kraftwerk Pintrun AG (PIN) ersucht vorliegend um Konzessionsgenehmigung für die von den Gemeinden Trin und Bonaduz erteilte Konzession zur Wasserkraftnutzung des Flembachs im bestehenden Kraftwerk Pintrun.

Mit Konzessionsgenehmigungsgesuch vom 11. September 2024 wird um Genehmigung der Konzession und um die Erteilung sämtlicher für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Pintrun notwendigen Bewilligungen ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 55 BWRG).

Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur sowie in den Gemeinden Trin und Bonaduz zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.

Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 53 i. V. m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.

 

Amt für Energie und Verkehr Graubünden

 

Hinweis der Gemeinde: An der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 hat die Stimmbevölkerung von Bonaduz die Konzession erteilt. Die vorliegende öffentliche Auflage betrifft das kantonale Konzessionsgenehmigungs-verfahren nach Art. 52 ff BWRG.

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