25. Aug. 2023, 08:00 Uhr
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Vorlage Nr. S-177213.2
- Unterwerk Bonaduz 220/380 kV Freiluftanlage
- Baupiste mit Rodung
- Parzelle 2445 Koordinaten: 2748100/1186324
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Vorlage Nr. S-177213.2
- Unterwerk Bonaduz 220/380 kV Freiluftanlage
- Baupiste mit Rodung
- Parzelle 2445 Koordinaten: 2748100/1186324
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Gesuchsteller
Swissgrid AG ; Bleichemattstrasse 31; 5000 Aarau
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 24. August 2023 bis am 25. September 2023 auf der Gemeindeverwaltung Bonaduz, Hauptstrasse 25, Postfach 143, 7402 Bonaduz, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Swissgrid AG ; Bleichemattstrasse 31; 5000 Aarau
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 24. August 2023 bis am 25. September 2023 auf der Gemeindeverwaltung Bonaduz, Hauptstrasse 25, Postfach 143, 7402 Bonaduz, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf