7. Mär. 2024, 08:00 Uhr
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung: Via Tgivisuri
1. Der Gemeindevorstand Bonaduz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13 [2.03, 2.04]) Zusatztafel: Zubringerdienst gestattet - Bonaduz, Via Tgivisuri, Koordinaten Signalstandorte: 2'749'259 / 1'186'213; 2'749'279 / 1'186'155
2. Mit dieser Massnahme soll der Durchgangsverkehr über das Gebiet Ginellas zum Oberdorf und in der Gegenrichtung unterbunden werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 5. März 2024 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeindevorstand und publiziert danach den Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 5. März 2024 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG) genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeindevorstand und publiziert danach den Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.