13. Feb. 2025, 08:00 Uhr
Informationen Steuern
Versand der Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung 2024
Die Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung des Jahres 2024 wurden im Januar 2025 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung der Aufforderung zur Einreichung einer Steuererklärung 2024 entbindet nicht von der Verpflichtung die Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden) einzureichen.
Wer noch keine Aufforderung erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Bonaduz anfordern.