Gräberruf
Gestützt auf die Friedhofs- und Bestattungsverordnung werden im Frühjahr 2025 einige Erdgräber aufgehoben, da die vorgeschriebene Ruhefrist erreicht oder überschritten wurde. Betroffen sind Bestattungen aus den Jahren 2002 bis 2005 (bei 2005 betrifft es nur die Gräber der oberen Reihe).
Wir bitten die Angehörigen, Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis spätestens 31. März 2025 zu entfernen. Die betroffenen Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert. Falls Sie keine Nachricht erhalten haben, aber davon ausgehen, dass das Grab eines Ihrer Angehörigen betroffen sein könnte, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Nach Ablauf der Frist übernimmt die Gemeinde die Räumung der nicht entfernten Grabstätten. Die dabei entstehenden Kosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.