19. Dez. 2024, 08:00 Uhr
Verzugs- und Vergütungszins ab 1. Januar 2025
Gestützt auf Art. 2 des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz wird für das Kalenderjahr 2025 der Verzugs- und Vergütungszins analog dem Kanton Graubünden festgelegt:
4 % Verzugszins
0,25 % Vergütungszins