Urnenabstimmung vom 24. November 2024
Am 24. November 2024 werden der Stimmbevölkerung folgende Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
Eidgenössische Vorlagen:
- Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
- Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
- Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Kommunale Vorlagen:
- Ersatzwahl eines Mitglieds für den Gemeindevorstand
- Ersatzwahl eines Mitglieds für die Geschäftsprüfungskommission
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. November die Besetzung des Abstimmungsbüros bestimmt.
Die Abstimmungsunterlagen wurden allen stimmberechtigten Personen fristgerecht zugestellt. Stimmberechtigte können das Antwortcouvert per Post (briefliche Stimmabgabe) schicken, in den Briefkasten der Gemeinde an der Hauptstrasse 25, Bonaduz, werfen oder es während der Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste abgeben. Stimmberechtigte, die nicht in den Besitz der Abstimmungsunterlagen gelangten, melden sich bitte bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde.
Der Stimmrechtsausweis ist bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne zwingend abzugeben. Bei schriftlicher Stimmabgabe unterschreiben Sie bitte den Stimmrechtsausweis. Legen Sie den Stimmrechtsausweis vollständig in das Antwortcouvert. Legen Sie diesen jedoch nicht mit den Stimmzetteln gemeinsam in das graue Couvert.
Die Abstimmungsurne wird wie folgt aufgestellt: Gemeindehaus, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz
- am Donnerstag, 21. November 2024 von 09.30 bis 11.30 Uhr
- am Freitag, 22. November 2024 von 14.00 bis 16.00 Uhr
- am Sonntag, 24. November 2024 von 08.30 bis 09.00 Uhr
Der Briefkasten wird am Abstimmungssonntag um 09.00 Uhr das letzte Mal geleert.