6. Mär. 2025, 08:00 Uhr
Hundehaltung auf Gemeindegebiet
Innerhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde stets an der Leine zu führen. Ausserhalb des überbauten Dorfgebietes müssen Hunde jederzeit unter Kontrolle gehalten werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Diese Regelung dient der Sicherheit aller sowie dem respektvollen Miteinander von Mensch und Tier. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.