Öffentliche Mitwirkungsauflage Gesamtrevision Ortsplanung (Teil 2) mit Anhörung Abgrenzung Biotope von nationaler Bedeutung
In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage der Gesamtrevision der Ortsplanung statt.
Auflageakten:
- Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Ausschnitt Dorf, 1:2'500
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Ausschnitt Landschaft 1:10'000
- Genereller Erschliessungsplan Ausschnitt Dorf 1:2'500
- Genereller Erschliessungsplan Ausschnitt Landschaft 1:10'000
- Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Beilagen
Auflagefrist:
vom 15. November 2024 bis 31. Dezember 2024
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz während der ordentlichen Öffnungszeiten.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage unter Aktuelles ab 15. November 2024 heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen zur Ortsplanung einreichen.
In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit der Festlegung der Naturschutzzonen und Trockenstandortzonen die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Die vorliegende Mitwirkungsauflage gilt als Anhörung im Sinne der betreffenden Schutzverordnungen des Bundes.