7. Mär. 2024, 08:00 Uhr
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung: Via Campagna
1. Der Gemeindevorstand Bonaduz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) Zusatztafel: Zubringerdienst, forst- und landwirtschaftlicher Verkehr gestattet - Bonaduz, Via Campagna Koordinaten Signalstandort: 2'749'590 / 1'186'514
2. Die Departementsverfügung vom 20. Mai 1983 wird aufgehoben.
3. Die Verkehrssituation auf der Via Campagna ist wegen der Parkierungsproblematik oftmals schwierig. Das Kreuzen der Fahrzeuge mit landwirtschaftlichen Gerätschaften führt zu Problemen. Auf der Parzelle Nr. 181, Kiesplatz nach dem Swisscom-Gebäude, werden immer wieder Motorwagen parkiert. Das Versetzen des Fahrverbots, welches derzeit im Bereich der Parzelle Nr. 1562 aufgestellt ist, löst dieses Problem. Neu soll das Fahrverbot im Bereich der Parzelle Nr. 472 aufgestellt werden.
4. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 13. November 2023 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) genehmigt.
5. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeindevorstand und publiziert danach den Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
3. Die Verkehrssituation auf der Via Campagna ist wegen der Parkierungsproblematik oftmals schwierig. Das Kreuzen der Fahrzeuge mit landwirtschaftlichen Gerätschaften führt zu Problemen. Auf der Parzelle Nr. 181, Kiesplatz nach dem Swisscom-Gebäude, werden immer wieder Motorwagen parkiert. Das Versetzen des Fahrverbots, welches derzeit im Bereich der Parzelle Nr. 1562 aufgestellt ist, löst dieses Problem. Neu soll das Fahrverbot im Bereich der Parzelle Nr. 472 aufgestellt werden.
4. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 13. November 2023 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG) genehmigt.
5. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bonaduz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeindevorstand und publiziert danach den Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.