Gesamtrevision Ortsplanung
Die Gemeindeversammlung vom 26. März 2025 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Gesamtrevision Ortsplanung (Teil 2) - bestehend aus Änderungen des Baugesetzes (einschliesslich Aufhebung von Art. 21 des Polizeigesetzes), des Zonen- und Generellen Gestaltungsplans sowie des Generellen Erschliessungsplans - beschlossen. Die Beschlussunterlagen, nämlich das Baugesetz, den Zonen- und Generellen Gestaltungsplan, den Generellen Erschliessungsplan sowie das Polizeigesetz und das Protokoll zur Versammlung können während der üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus in Bonaduz eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss können 150 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation das Referendum ergreifen (Art. 28 Ziff. II lit. a, Art. 18 Gemeindeverfassung).
Gemeindevorstand Bonaduz