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29. Aug. 2024, 08:00 Uhr

Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien

Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden sind mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2 -Ausstoss kompensiert wird.
Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Festzelte sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignetten versehen sein. Eine Vignette bis 14 kW kostet Fr. 60.00 und ist bei der Gemeinde Bonaduz erhältlich. Die Vignette hat eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr (1. September bis 31. August). Die Vignettenpflicht besteht ab der ersten Inbetriebnahme in der entsprechenden Gültigkeitsperiode. Weitere Informationen unter www.aev.gr.ch
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